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Inhaltsverzeichnis:
001 Mittagsruhe
002 Angemessene Bepflanzung im Kleingarten
003 Gewächshaus

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001) Mittagsruhe: Von 13:00 - 15:00 (01.MAI - 30.SEPTEMBER)
                                 (...siehe Protokoll der Hauptversammlung vom 14.06.2019)

Ergänzender Nachtrag: Ruhe und Ordnung

a) Zur Sicherung von Ruhe und Ordnung in der Klein-
 gartenanlage ist den Anordnungen des Vorstandes
 des Kleingartenvereins Folge zu leisten.
 b) Der/die Pächter haben dafür Sorge zu tragen, dass
 sich auch ihre Gäste an die Festlegungen dieser
 Gartenordnung halten.
 c) Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr ist grundsätzlich
 einzuhalten. Insbesondere sind lärmerzeugende
 Tätigkeiten wie Rasen mähen, Häckseln u.a. wäh-
 rend der Mittagsruhe und an Sonn- und Feiertagen
 ausnahmslos zu unterlassen. Nachtruhe ist in der
 Zeit von 22 - 6 Uhr.
 d) In den unter c) genannten Zeiten ist das Befahren

 der KGA mit einem Kfz ausnahmslos unter-
 sagt! Auch eine Ausnahmegenehmigung zum Be-
 fahren der KGA berechtigt nicht zum Befahren in-
 nerhalb der genannten Ruhezeiten.
 e) Motorgetriebene Zweiradfahrzeuge sind innerhalb
 der KGA ausnahmslos an der Hand zu führen.
 f) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lärm-
 schutzverordnung (LärmVO) http://www.dfld.de/Archiv/LaermVO/LaermVO.htm

 

 

002) Angemessene Bepflanzung im`Kleingarten
(Ich bitte das Schriftbild und kleine Schreibfehler der Ausgabe 2 zu entschuldigen, da es durch eine Schrifterkennungssoftware konvertiert wurde)

enlightenedKleiner Tipp, wenn Ihr mit den lateinischen Namen nichts anfangen könnt.
Den lateinischen Namen mit der linken Maustaste blau markieren - anschießend die rechte Maustaste drücken.
Es öffnet sich ein Kontexmenue, wo die Auswahl "In Google suchen" zu sehen ist!
Ein Klick wiederum darauf und Google öffnet sich, wo man ja in der Ansicht auf "Bild" die entspr. Pflanze usw. erkenn kann.
(Das liest sich etwas kompliziert - ist aber wirklich nicht schwer)

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********************************************** AUSGABE 2 ******************************************

  • BEZIRKSVERBAND DER KLEINGÄRTNER E.V. TEMPELHOF

 

  • Geschäftsstelle: Tempelhofer Damm 125 1000 Berlin 42 Telefon (Anrufbeantworter) 751 89 40 

  •  

 

Sehr geehrte Gartenfreundin, sehr geehrter Gartenfreund!

Der Bezirksverband der Kleingärtner ist sowohl Vertragspartner zu Ihnen wie auch zum Grundstücks­eigentümer; nach den Bestimmungen des »Bundeskleingartengesetzes' üben wir die dort vorgesehene Funktion eines »gemeinnützigen Zwischenpächters» aus.

Im Vertrag mit dem Grundstückseigentümer (»Zwischenpachtvertrag») haben wir uns verpflichtet,

»... dafür zu sorgen, dass die Kleingärten angemessen bepflanzt werden.»

Diese Bestimmung haben wir im Vertrag mit Ihnen (»Unterpachtvertrag») weitergegeben; die Garten­ordnung enthält hierzu folgende Vorgabe:

»Der Kleingarten ist angemessen zu bepflanzen; hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Das Anpflanzen hochwachsender und besonders ausladender Bäume, z.B. Waldbäume, Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke,

Douglasfichte, Walnussbaum und Trauerweide, ist nicht zulässig. Bevorzugt sind

einheimische Gehölze zu pflanzen, Laubgehölzen ist der Vorrang zu geben Es dürfen nur
ZiergehölzeL die im freien Wuchs (d.h. ohne Schnittmaßnahmen) eine geringere Höhe als vier Meter erreichen, gepflanzt werden. DIE GESAMTFLACHE ALLER NADELGEHÖLZE IN DEM KLEINGARTEN DARF NICHT MEHR ALS 10 m2 BETRAGEN. ...

Dies bedeutet, dass das Pflanzen von »Waldbäumen» ausdrücklich verboten ist! Dennoch dürfen Ziergehölze (Laub- und Nadelgehölze), die die in den Verträgen genannten Voraussetzungen erfüllen, gepflanzt werden. Um Ihnen ein »Hilfsmittel» bei der Auswahl der Ziergehölze zu geben, haben wir die nachfolgende Aufstellung erarbeitet; Grundlage hierfür waren die verschiedenen Handbücher der Organisation »Bund deutscher Baumschulen» (nach diesen Handbüchern werden die Kataloge der Baumschulen gestaltet). Unsere Zusammenstellung enthält eine Auswahl aus 154 Nadelgehölzen, die noch den Angaben der genannten Handbücher die vertraglich zulässige Höhe nicht überschreiten.

Die Angabe der Wuchshöhe bei den Nadelgehölzen ist problematisch; die genannte Maße werden z.T. erst im hohen
 Alter erreicht. 

Da aber (theoretisch) jeder Unterpächter den Kleingarten 25 Jahre pachtet,

hoffen wir, dass Sie an den gemäß dieser Aufstellung ausgewählten Gehölzen viel Freude haben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren »Kolonie-Gartenfachberater»; ggf. steht Ihnen auch der Bezirksverband mit seinem »Bezirks-Gartenfachberater» zur Verfügung.

ZIER - NADELGEHÖLZE

TANNEN (Abies)

Zwergform der Balsam-Tanne; bis 1 m, ca. 3 m2.

Zwergform der Kork-Tanne; bis 3 m.
 

ZYPRESSEN (Chamaecyparis)

Scheinzypresse Ellwoodi, Kegelzypresse; bis circa 3 m.

Blaue Zwergzypresse, Scheinzypresse Minima Glauca; bis 1 m.

Scheinzypresse Tharandtensis Caesia, Blaue Zwerg-Zypresse Caesia; bis m. Muschelzypresse, Japanische Muschelzypresse, Muschelzypresse Nana Gracilis; bis 2.5m.
Fadenzypresse Sungold, Gelbe Form der Fadenzypresse; bis 2 m.
Gelbe Bastardzypresse, Gelbe Leylandzypresse; bis 4 m.

 

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WACHOLDER (Juniperus)

China Wacholder Mimt Julep; bis 3 m, ca. 2,5 m2.

Wacholder Old Gold, China-Wacholder Old Gold; bis 2 m, ca. 2,5 m2. Pfitzer-Wacholder; bis 4 m, ca. 4,5 m2.

Gelber Pfitzer-Wacholder; bis 4 m, ca. 4,5 m2.

Wacholder Plumosa Aurea, Gelber Moos-Wacholder; bis 2 m.

Wacholder Hornibrook, Teppich-Wacholder; bis o,8 m, cci. 2,5 m2. Kriech-Wacholder Repanda; bis o,5 m, ca. 1,5 m2.

Blauer Kriech-Wacholder; bis o,8 m, ca. 1,5 m2.

Tamarisken-Wacholder; bis o,8 m, ca. 2 m2.

Zwerg-Wacholder Blue Carpet, Wacholder Blue. Carpet; o,5 m, ca. 1 m2. Zwerg-Wacholder Blue Star, Wacholder Blue Star; bis 8,9 m, ca. 1 m2. Wacholder Grey Owl; bis 3 m, ca. 4 m2.

Grauer Strauch-Wacholder; bis 4 m, ca. 6 m2. *

Sadebaum; bis 1,3 m, ca. 5m2. Das Pflanzen dieses Gehölzes ist zwar zulässig, wird jedoch nicht empfohlen, da es »Zwischenwirt» für viele Schädlinge ist.

FICHTEN (Picea)

Igel-Fichte; bis o,5 m, ca. o,8 m2.

Zwergform der Nest-Fichte, Zwerg-Fichte Little Gern, Kissen-Fichte; bis o,3 m, co. o,8 m2. Nest-Fichte; bis 1 t, ca. 2 m2.

Zwerg-Fichte Pumila Glauca; bis 1 m, ca. 1,5 la.

Gnomen-Fichte; bis 1 m, ca. o,8 m2.

Zuckerhut-Fichte; bis 3 m.

Igel-Fichte, (Zwergform der Schimmel-Fichte); bis o,5 m, ca. 0,8 m2.

Zwergform der Schwarz-Fichte, Zwerg-Fichte mariann 'Nena', bis o,5 m, CG. 1 m2. Zwergform der Serbischen Fichte; bis 4 m.

Zwergform der Bleu-Fichte; bis 2 m, ca. 1,5 m2.

KIEFER (Pinus)

Zwergform der Rot-Kiefer; bis 3 m, ca. 4 m2.

Zwerg-Kiefer Gnom; bis 2 m.

Zwerg-Kiefer Mops; bis o,8 m, ca. 1 m2.

Krummholz-Kiefer; bis 3 m.

Zwerg-Kiefer pumilio, Zwerg-Latsche, Knie-Kiefer; bis 0,8 m, ca. o,8 m2. Blaue Kriech-Kiefer; bis 1,5 m, ca. 2 m2.

Zwerg-Kiefer Waterer; bis 3 m.

Mecki-Kiefer; bis 3 m. *

lwerglatsche; bis 1,5 m. *

EIBEN (Taxus) Achtung, Samenkörner der Frucht giftig!

Eibe Corona, Taxus-Corono; bis 1,5 m, ca. 6 m2.

Eibe Präsident, Taxus Präsident; bis 3 m, ca. 6 m2. Tafel-Eibe, Eibe Repandens; bis 1 m, ca. 3 m2.

Gold-Eibe, Eibe Semperaurea; bis 2 m.

Gelbe Kriech-Eibe; bis o,8 m, ca. 1,5 m2.

Gelbe Eibe; bis 2 m, ca. 2 m2.

Zwergform der Japanischen Eibe; bis 2 m, ca. 3 m2. Eibe Hatfield; bis 3 m, ca. 3 m2.

Becher-Eibe, Eibe Hicksi, bis 4 m. 'Eibe Thayerne; bis 2 m, ca. 6 m2.

LEBENSBAUM (Thuja)

Zwerg-Lebensbaum Danica; bis 1 m.

Zwera-Lebensbaum Recurva Mama; bis 2 m, ca. 1,5 m2. Lebensbaum Rheingold; bis 4 m.

 

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HEMLOCK (Tsugn)

Zwerg-Hemlock-Jeddeloh; bis 1 m, ca. 1,5 m2. Hänge-Hemlock; bis 3 m, ca. 4 m2.

Kissen-Hemlock Nana; bis 1 m, ca. 1,5 •2.

* = Angaben wurden dem Katalog eines Berliner Baumschulbetriebes entnommen!

RHODODENDREN UND AZALEEN

Rhododendren und Azaleen erreichen nicht die Höhenbegrenzung von 4 m; sie dürfen daher unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen gepflanzt werden.

 ZIER - LAUBGEHÖLZE 

In dem entsprechenden Handbuch des "Bundes deutscher Baumschulen» sind mehr als 400 Gehölze dieser Art verzeichnet. -Eine Prüfung hat ergeben, dass- hiervon mehr als 250 Arten die o.g. vertraglichen Vereinbarungen für das Pflanzen in einem Kleingarten erfüllen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese vielen Arten und Sorten hier nicht einzeln aufführen wollen.

Bitte bedienen Sie sich vor dem Kauf des Kataloges der jeweiligen Baumschule; dort ist für jedes einzelne Ziergehölz die maximale Wuchshöhe angegeben. Sofern Sie hierbei darauf achten, dass diese ein Höchstmaß von 4 m nicht überschreitet, sind Sie in der Wohl frei.

Nochmals verweisen wir darauf, dass in fast allen Kolonien Fachberater mit Rat und Tat zur Seite stehen; ggf. wenden Sie sich bitte an uns.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Gestaltung Ihres Kleingartens und bitten nochmals ausdrücklich darum, strickt die vertraglichen Vereinbarungen zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirksverbandsvorstand
 Stand der Obersicht: Oktober 1988

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003) Errichtung eines zugelassenen Gewächshauses

Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Tempelhof

Geschäftsstelle: Tempelhofer Damm 125, 12099 Berlin, Tel. 030 - 751 89 40 m

Sprechzeiten: jeden Dienstag und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr 

 

M e r k b l a t t 

 

für die Errichtung eines zugelassenen Gewächshauses

 

Nach § 6, Ziffer 6 des bestehenden Zwischenpachtvertrages darf in jedem Kleingarten ein

Gewächshaus mit einer Grundfläche von bis zu 7(neu 12) qm und einer Höhe von bis zu 2,20 m

über Kleingartenniveau errichtet werden.

 

Im bestehenden Unterpachtvertrag §5, Absatz 1 ist vereinbart:

 

„ Zur Herstellung neuer oder Veränderung vorhandener baulicher Anlagen jeder Art ist —

unbeschadet einer vom Unterpächter selbst einzuholenden behördlichen Genehmigung - die

vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters dem zu diesem Zweck die Grundriss- und

Bauzeichnungen einzureichen sind, erforderlich."

 

Für die Errichtung eines Gewächshauses ist zwar nicht die behördliche Genehmigung, aber in

jedem Falle unsere vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich.

 

Unsere Zustimmung ist von folgenden Bedingungen abhängig:

 

a) Ein Gewächshaus darf nur dann zusätzlich zu einer vorhandenen Laube errichtet werden,

wenn es sich hierbei um eine zulässige Laube handelt; z.B. vorhandene Größe nicht

mehr als 24 qm.

 

b) Das Gewächshaus darf nicht mit der Laube verbunden sein.

 

c) Der Abstand von der Kleingartengrenze und der Laube muss mindestens 1 m betragen.

 

d) Das Gewächshaus kann auf einem Stein- Beton- oder Holzsockel stehen, der nicht höher

als 10 cm sein darf; auch dann darf die zulässige Gesamthöhe von 2,20 m über

Kleingartenniveau nicht überschritten werden.

 

e) Innerhalb des Gewächshauses darf eine begehbare (versiegelte) Fläche aus Beton,

Ziegelsteinen, Steinplatten (z.B. Waschbeton), oder Holzrosten angelegt sein, die 20 %

der Grundfläche des Gewächshauses nicht überschreiten darf, _d.h.; die verbleibende

Grundfläche muss also kleingärtnerisch nutzbarer Gartenboden sein.

 

f) Das Gewächshaus muss allseitig einschließlich der Überdachung bis zum Boden verglast

sein. Ersatzmaterialien aus vergleichbarem durchscheinendem Kunststoff sind zulässig.

 

Ausnahme:

Die Seite mit der Eingangstür darf bis zu 80 cm Höhe mit Profilbrettern oder anderem

Material verkleidet sein.

Im Übrigen gilt nach dem Zwischenpachtvertrag und dem Unterpachtvertrag folgendes:
 

„ Das Gewächshaus darf nur für den Zweck seiner Bestimmung genutzt werden. Eine Nutzung

als Abstellraum für Geräte und Materialien o.ä. ist untersagt. 

Bei zweckentfremdeter Nutzung ist diese Einrichtung unverzüglich zu beseitigen.

 

 

Stand:

Ausgabe 06/2019

 

 

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