Was unternehme ich bei Rattenbefall?

Gemäß § 7 des Unterpachtvertrages ist jeder Kleingärtner selbst für die Schädlingsbekämpfung in seinem Kleingarten zuständig!

Wie geht man nun vor?

1. Den Vorstand informieren

2. Versuchen den Rattenbefall entweder mit eigenen Mitteln (Giftköder o.ä.m.) bekämpfen,
    oder einen entspr. Fachmann beauftragen.

   Das Ausbringen der Giftköder erfordert eine gewisse Umsicht, damit Haustiere und Kinder usw. nicht zu Schaden kommen!!!

3. Die sicherste Variante ist die, dass der Vorstand eine kostenlose Begehung über das Gesundheitsamt veranlaßt.

   Dann bekommt man einen entspr. Bescheid inwiefern Handlungsbedarf besteht usw.

 

DER VORSTAND HAT SICH IN DIESEM FALL SCHON DARUM GEKÜMMERT!

Lt. Nachfrage beim Gesundheitsamt kann man leider erst am 27.01.2015 um 10:00 eine Begehung diesbezüglich durchführen.

Es wird danach vom GA ein Protokoll erstellt und eventuelle Maßnahmen vorgeschlagen!

http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/mdb-ratten_infoblatt.pdf

Hier das Ergebnis der Begehung am 27.01.2015

Das Gesundheitsamt hat div. Parzellen in Augenschein genommen und folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die auch im Anhang nachzulesen sind.

Auf jeden Fall ist darauf zu achten, daß auf der Parzelle kein Abrißmaterial, offene Komposthaufen und Nahrung (Vogelfutter o.ä.m.) herrumliegt!

Und hier, der entspr. Anhang mit den Verhaltensregeln:

Landesamt für Gesundheit und Soziales 1
Ratten
Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, siedeln seit alter
her auch diese vermehrungsfreudigen Nagetiere. Die Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten
und ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten und Vorräten, wie sie für
Großstädte charakteristisch sind, lassen Rattenpopulationen hier beste Lebensbedingungen
finden.
In Mitteleuropa werden zwei Arten von Ratten angetroffen. In Berlin kommt hauptsäch
lich die Wanderratte vor. Die Hausratte trifft man in Städten selten an. Diese ist etwas
kleiner als die Wanderratte, hat aber verhältnismäßig größere Ohren und einen längeren
Schwanz.
Die Wanderratte - Ein Nager mit großer Nachkommenschaft
Wanderratten werden nach 2 bis 3 Monaten geschlechtsreif. Nach einer Tragzeit von
durchschnittlich 23 Tagen werden zwischen 8 und 12 Junge - noch unbehaart und
ziemlich hilflos - geboren. Für einige Wochen bleiben die Jungen in dem Nest, das da
Weibchen an einem sicheren, verborgenen und trockenen Ort eingerichtet hat. In eine
Jahr kann ein Weibchen vier bis sieben Würfe haben. Populationsdichte und Umgebungstemperatur
beeinflussen die Zahl der Nachkommen. Entscheidend für die Entwicklung
einer Rattenpopulation sind das vorhandene Nahrungsangebot und geeignet
Nistmöglichkeiten.
Sind Ratten Gesundheitsschädlinge?
Die Wanderratte hat einen großen Aktionsradius bei ihren Wanderungen zur Nahrung
suche und zur Erschließung neuer Nistmöglichkeiten. Auf dem Weg durch die Kanalis
tionen, über Müllhalden, die Müllbehälter in den Wohngebieten, aber auch durch Stallungen,
Kompostanlagen und andere Orte mit organischem verrottenden Material, ergeben
sich zahlreiche Möglichkeiten, vorhandene Krankheitserreger
im Fell mitzuschleppen.
Aus dem Mittelalter sind uns verheerende Pestepidemien
überliefert, deren Ursache vor allem die Überträgerkette
Ratte - Rattenfloh - Mensch war. Die Pest ist aus Europa
verschwunden.
Dennoch können von der Ratte auf Grund ihrer Lebensweise
auch heute noch verschiedene Krankheitserreger
vor allem auf die Lebensmittel des Menschen übertragen
werden. Beispiele hierfür sind Salmonellen (Durchfallerkrankungen),
Leptospiren (Weilsche Krankheit) und Toxoplasmen
(Toxoplasmose).
Auch an der Ausbreitung von Tierseuchen (Schweinepest,
Maul- und Klauenseuche) sind Ratten häufig als Überträger
der Krankheitserreger beteiligt.
Die seit längerem beliebte Haltung von Zuchtratten stellt
hingegen keine solche Gefahr für die Gesundheit dar.
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Internetadresse: www.lageso.berlin.de
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2 - Wehrlos gegen die Ausbreitung der Ratten? Ratten müssen und sollen sich nicht ungehindert in unserer Stadt ausbreiten. Schon durch sehr einfache Maßnahmen lassen sich wirkungsvolle Effekte erzielen. Um ein Eindringen von Ratten in die Wohnumgebung oder andere Lebensbereiche des Menschen zu verhindern, müssen Sicherungsmängel beseitigt werden. Offene oder defekte Fenster in Kellerräumen und Lagern, Löcher in Wänden, Hallendächern oder auch Fußböden, nicht dicht geschlossene Eintrittsbereiche von Leitungen in Hauswän-den, defekte Abwasserrohre sind solche Mängel, welche den Ratten das Einschlüpfen erleichtern. Da Wanderratten auch gut klettern, schwimmen und tauchen, können sie aber auch in unbeschädigten Abwasserrohren bis in die Wohnungen gelangen. Die Reduzierung des Nahrungsangebotes würde ebenfalls dazu beitragen, die Ent-wicklung größerer Rattenpopulationen zu verhindern. Die nachfolgende Aufzählung zeigt, wie reichhaltig der Tisch für diese Allesfresser in Berlin gedeckt wird: Abfälle, die beim übertriebenen Füttern von Tauben und Sing- und Wasservögeln oft-mals liegen bleiben, achtlos fortgeworfene Lebensmittelreste, offene Müll- und Bioton-nen, Komposthaufen und unverschlossene Komposter auf Hinterhöfen und in Gärten, Lebensmittelreste in der Kanalisation locken an vielen Stellen in der Stadt Ratten an. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, den Ratten Entwicklungsmöglichkeiten zu entzie-hen, indem er keine Speisereste in den Ausguss von Toiletten oder Waschbecken gibt und Speiseabfälle nur in verschlossenen Behältnissen lagert. Keinesfalls dürfen Es-sensreste einfach achtlos fortgeworfen werden. Alle Abfallbehältnisse sollten stets geschlossen gehalten werden. Müllbeutel gehören nicht neben, sondern in die Mülltonnen, deren regelmäßige Leerung ebenfalls zur Min-derung der Nahrungsangebote beiträgt. Eine weitere wirksame Maßnahme gegen die Rattenausbreitung ist die Einschränkung von Nistmöglichkeiten. Insbesondere sollten Höfe, Keller und Lagerräume übersicht-lich gestaltet sein und gegebenenfalls regelmäßig einer Entrümpelung unterzogen wer-den. Sollten Sie Ratten feststellen, zögern Sie nicht und informieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt!
Impressum: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Turmstr. 21, 10559 Berlin. Rückfragen: Herr Stutzke Tel. 90229-2020. E-mail: infektionsschutz@lageso.berlin.de Für den Inhalt verantwortlich: Abt. I V.i.S.d.P. Silvia Kostner

 

 

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