Die zulässige Heckenhöhe

 

 

 

Aus dem Unterpachtvertrag §5 Absatz 8:

"An den Einfriedungen dürfen Rohrmatten oder andere sichtbare Materialien
NICHT befestigt werden.
Die Verwendung von Stacheldraht ist untersagt!

 

Hecken entlang der äußeren Begrenzung und entlang der Wegeflächen dürfen die für die Einfriedung zugelassene Höhe nicht überschreiten.
Das bedeutet, dass auch die Hecke(n) zum Gartennachbarn nicht höher als 1,25m sein dürfen.

Ist die Einfriedung niedriger, darf eine Hecke denoch bis zu 1,25 Meter hoch sein!


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